Termine für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte
27.05.2026
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
03.06.2026
Aufgabenkreise in einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung
10.06.2026
Was fordert das Amtsgericht von ehrenamtlichen Betreuern
(Berichtswesen und Rechnungslegung)
Diese Veranstaltungen beginnen um 16:00 Uhr und finden in den Räumen des
Betreuungsvereines Kyritz in der Mühlenstrasse 1, 16866 Kyritz statt.
Zur besseren Planung der Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung notwendig.
Für alle Veranstaltungen ist eine Online-Teilnahme möglich. In diesem Fall bitte eine E-Mail an bvkyritz@t-online.de.
Stammtische für Betreuer und Vollmachtnehmer
27.05. 2026 und am 10.06.2026
Die Stammtische finden um 14:00 Uhr in den Räumen des Betreuungsvereines
in der Mühlenstrasse 1, 16866 Kyritz statt.
Über 32 Millionen Menschen in Deutschland nutzen ganz selbstverständlich die zahlreiche Angebote dieser Social-Media-Plattform.
Um immer möglichst aktuell zu sein, haben wir uns entschlossen, auf unserem neu geschaffenen Facebook-Accoun viele interessante
Informationen rund um den Betreuungsverein Kyritz e.V. zu veröffentlichen.
Besuchen Sie uns auf: facebook
Stellenausschreibung
KONTAKT
Betreuungsverein Kyritz e.V.
Mühlenstraße 1 I 16866 Kyritz
033971 5 67 00
Fax:
0261 20 16 18 18 75
E-Mail:
bvkyritz@t-online.de
http://www.betreuungsverein-kyritz.de.com
Betreuungsverein Kyritz e.V. - 29.04.2026
Tätigkeitsschwerpunkte
• Vereinbarungen mit ehrenamtlichen Betreuern (§ 1816 Abs. 4)
• Akquirieren und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter
• Durchführung von Informationsveranstaltungen und Erfahrungsaustausch
• Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Betreuungsrecht,
SGB I - XII, Insolvenzrecht, Testament, Erbrecht usw.
Kostenlose Beratung und Information
• Rechtliche Betreuungen
• Vorsorgevollmachten
• Patientenverfügungen
Willkommen
Immer mehr Menschen werden immer älter. Viele können ihren Alltag
nicht mehr selbst organisieren und benötigen dringend Lebenshilfe.
Wenn das Gericht eine rechtliche Betreuung anordnet, ist der
Betreuungsverein für Sie da, um alle Angelegenheiten im Sinne
des zu Betreuenden zu regeln.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereines verfügen
alle über eine qualifizierte Berufsausbildung als Sozialarbeiterinnen
und Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin und Sozialpädagoge.
Sie werden regelmäßig fortgebildet.
Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und Beratungs-
stellen in der Region ermöglicht eine fachlich kompetente Beratung
im komplexen Bereich der Betreuung, die an die individuellen Bedürfnisse
der zu Betreuenden genau angepasst ist.
Wir helfen -
rechtliche Betreuung
Grundlagen und Rechtsbezug unserer Arbeit
§ 1814 Voraussetzungen
Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder
Behinderung so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer.
(2)
Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nichtbestellt werden.
(3)
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist. Die Bestellung eines Betreuers ist insbesondere nicht erforderlich, soweit
die Angelegenheiten des Volljährigen 1. durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1816 Absatz 6 bezeichneten Personen gehört,
gleichermaßen besorgt werden können oder 2. durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, erledigt werden
können, insbesondere durch solche Unterstützung, die auf sozialen Rechten oder anderen Vorschriften beruht.
§ 1815 Umfang der Betreuung
Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen
anzuordnen. Ein Aufgabenbereich darf nur angeordnet werden, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer
erforderlich ist.
§ 1816 Eignung und Auswahl des Betreuers, Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen
(1)
Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, der geeignet ist, in dem gerichtlich angeordneten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des
Betreuten nach Maßgabe des § 1821 rechtlich zu besorgen und insbesondere in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlichen Kontakt
mit dem Betreuten zu halten.
(4)
Eine Person, die keine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zu dem Volljährigen hat, soll nur dann zum ehrenamtlichen
Betreuer bestellt werden, wenn sie mit einem nach § 14 des Betreuungsorganisationsgesetzes anerkannten Betreuungsverein oder mit der
zuständigen Behörde eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder § 5 Absatz 2
Satz 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes geschlossen hat.
Die Aufgabenkreise
• Vermögenssorge
• Aufenthaltsbestimmung
• Gesundheitsfürsorge
• Vertretung gegenüber Behörden, Institutionen und Versicherungen
• Geltendmachung von Ansprüchen bei Rententrägern,
Sozialversicherungen, Sozialleistungen usw.
• Wohnungs- und Heimangelegenheiten
• Postangelegenheiten
• allen sonstigen Fragen
Unsere Mitarbeiterinnen
Wir
sind
ein
innovativer
sozialer
Dienstleister
im
Rahmen
des
Betreuungsrechts
gemäß
§§
1896
ff.
BGB
mit
einem
multi-
professionellen Team von sechs hauptamtlichen Vereinsbetreuern und zahlreichen ehrenamtlichen Betreuern.
Blumenthal, Dietlind
Geschäftsführerin und Vereinsbetreuerin
(Sozialpädagogin BA, Mediatorin BM)
Tel.: 033971 - 5 65 17 I Funk: 0176 - 57 61 34 35
E-Mail: bv-blumenthal@t-online.de
Wulf, Daniela
Sekretärin
(Dipl. Verwaltungsfachwirtin VWA)
Tel.: 033971 - 5 67 00 I Fax: 0261 - 20 16 18 18 75
E-Mail:bvkyritz@t-online.de
Beier, Anica
Vereinsbetreuerin
(Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin)
Tel.: 033971 - 32 16 28 I Funk: 0176 - 57 61 34 36
E-Mail: bv-beier@t-online.de
Grebbin, Caroline
Vereinsbetreuerin
(Sozialpädagogin BA)
Tel.: 033971 - 5 65 18 I Funk: 0159 - 01 68 99 94
E-Mail: bv-grebbin@t-online.de
Antrag auf Mitgliedschaft im Betreuungsverein Kyritz e.V.
Der Betreuungsverein Kyritz e.V. wurde im Landkreis Ost-
prignitz-Ruppin als Betreuungsverein gegründet und ist als
solcher anerkannt. Der Betreuungsverein Kyritz e.V. ist un-
abhängig und gehört auch keinem Wohlfahrtsverband an.
Die Dienstleistungen des Vereins können von Bürgern unab-
hängig von Konfession oder Weltanschauung in Anspruch
genommen werden.
Wir sind ein breit aufgestellter sozialer Dienstleister im
Rahmen des Betreuungsrechts mit einem multiprofessio-
nellen Team von sechs hauptamtlichen Vereinsbetreuern
und zahlreichen ehrenamtlichen Betreuern.
Der Betreuungsverein dient unmittelbar und ausschließlich
steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51
ff. AO und ist zur Ausstellung von Spendenquittungen be-
rechtigt.
Zur Förderung unser umfangreichen Betreuungstätigkeit
sind wir auf die Hilfe und Unterstützung durch ehrenamliche
Mitglieder angewiesen.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an:
Betreuungsverein Kyritz e.V.
Mühlenstraße 1
16866 Kyritz
Unser Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 6,00 EUR.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mitgliedsantrag im Betreuungsverein Kyritz e.V. als
PDF-Datei zum herunterladen:
Info-Flyer zum herunterladen.
„Gegen den freien Willen des Volljährigen
darf kein Betreuer bestellt werden.“
Linke, Steffi
Vereinsbetreuerin
(Sozialpädagogin BA)
Tel.: 033971 - 32 16 26 I Funk: 0176 - 57 61 34 37
E-Mail: bv-linke@t-online.de